
Wer auswandert, denkt zuerst an Visum, Wohnung und Krankenversicherung*. Das Depot kommt meist zuletzt, und das ist ein Fehler. Die Frage, ob und wie man ein deutsches Depot nach dem Wegzug behalten kann, ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Wer zu lange wartet, handelt unter Druck statt mit Plan.
Wichtig vorweg: Das hier ist meine persönliche, subjektive Einschätzung. Alle Angaben ohne Gewähr. Wer sich ernsthaft mit diesem Thema auseinandersetzt, sollte sich fachmännischen Rat suchen, idealerweise von einem Steuerberater oder Anwalt mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht, bevor er auswandert, nicht danach.
Die gute Nachricht: Ein Depot nach der Auswanderung zu behalten, ist grundsätzlich möglich. Die schlechte Nachricht: Es ist keine Selbstverständlichkeit, und die steuerlichen Konsequenzen sind real.
Was passiert mit dem Depot, wenn man auswandert
Wer Deutschland verlässt und seinen Wohnsitz abmeldet, wechselt steuerrechtlich den Status, von unbeschränkt steuerpflichtig zu beschränkt steuerpflichtig oder, je nach Fall, gar nicht mehr steuerpflichtig in Deutschland. Das klingt nach Erleichterung. Für das Depot bedeutet es aber zunächst: Der Broker wird es merken und muss reagieren.
Banken und Broker sind gesetzlich verpflichtet, den Kundenstatus korrekt zu führen. Sobald ein Auslandswohnsitz bekannt wird, durch direkte Mitteilung, durch Adressänderung oder durch den automatischen Datenaustausch über den Common Reporting Standard (CRS), muss der Broker den Kunden als Steuerausländer einstufen oder das Depot schließen. Über 100 Länder nehmen am CRS teil. Wer hofft, dass das unbemerkt bleibt, geht ein Risiko ein, das sich nicht lohnt.
Wichtig: Wohnsitz aufgeben reicht nicht immer
Ein häufiger Irrtum ist zu glauben, dass die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch den Steuerausländer-Status begründet. Das stimmt nicht. Entscheidend ist die tatsächliche steuerliche Situation, und die kann auch ohne formellen Wohnsitz in Deutschland fortbestehen.
Wer zum Beispiel minderjährige Kinder in Deutschland hat, die er regelmäßig besucht und dabei in einer Wohnung übernachtet, kann dadurch einen Wohnsitz begründen, auch ohne eigene gemeldete Adresse. Das Finanzamt schaut auf die tatsächlichen Verhältnisse, nicht auf den Meldeschein. Ähnliches gilt für enge familiäre Bindungen mit regelmäßigen längeren Aufenthalten, für Unternehmer, die zwar im Ausland leben, aber ihren Betrieb faktisch von Deutschland aus führen, oder für alle, die sich mehr als sechs Monate im Jahr in Deutschland aufhalten.
Darf man das Depot einfach behalten?
Ja. Ein bestehendes Depot darf man grundsätzlich behalten. Es gibt kein deutsches Gesetz, das einem Steuerausländer verbietet, ein Depot bei einer deutschen Bank zu führen.
Was es gibt: das Recht jedes Brokers, das Depot nach seinen eigenen AGB zu kündigen. Viele Broker machen davon Gebrauch, besonders bei Wegzug in Nicht-EU-Länder. Der Grund ist meistens nicht böser Wille, sondern regulatorischer Aufwand. Ein Steuerausländer bedeutet für den Broker mehr Compliance, mehr Meldepflichten und mehr Risiko.
Der beste Schutz ist eine langjährige gute Kundenbeziehung und proaktive, transparente Kommunikation mit dem Broker. Wer seinen Wegzug klar kommuniziert und um Weiterführung bittet, hat erfahrungsgemäß bessere Karten als wer schweigt und hofft.
Was ändert sich steuerlich, wenn man Steuerausländer wird
Keine automatische Abgeltungsteuer mehr. Als Steuerausländer zieht der deutsche Broker in der Regel keine Abgeltungsteuer mehr automatisch ab. Die steuerliche Pflicht verlagert sich ins neue Wohnsitzland. Das klingt gut, bedeutet aber auch, dass man sich selbst um die korrekte Versteuerung kümmern muss. Der CRS sorgt dafür, dass das Wohnsitzland informiert wird.
Dividenden deutscher Unternehmen. Hier bleibt Deutschland steuerberechtigt. Auf Dividenden von deutschen Aktiengesellschaften wird weiterhin Kapitalertragsteuer einbehalten, unabhängig davon, wo das Depot liegt. Das ist beschränkte Steuerpflicht und lässt sich nicht einfach umgehen.
ETFs mit ausländischem Domizil. Wer in ETFs mit Domizil Irland oder Luxemburg investiert, ist hier besser aufgestellt. Diese gelten als ausländische Wertpapiere, keine deutschen Einkünfte, keine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Das ist einer der Gründe, warum das Fondsdomizil für Auswanderer relevant ist.
Veräußerungsgewinne. Bei Verkäufen aus einem deutschen Depot fällt die Steuerpflicht grundsätzlich im neuen Wohnsitzland an, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes regelt. Je nach Land kann das erheblich günstiger sein als die deutsche Abgeltungsteuer.
§2 AStG vs. §19 Abs. 3 InvStG im Vergleich
↔ Tabelle wischen
| §2 AStG | §19 Abs. 3 InvStG | |
| Betrifft | Erweiterte beschränkte Steuerpflicht | Wegzugsbesteuerung auf Fondsanteile |
| Wer kann betroffen sein | Nur deutsche Staatsangehörige | Unabhängig von Staatsangehörigkeit |
| Mindestaufenthalt vorher | 5 von 10 Jahren unbeschränkt steuerpflichtig | 7 von 12 Jahren unbeschränkt steuerpflichtig |
| Zielland relevant? | Ja, nur bei Wegzug in Niedrigsteuerland | Nein, unabhängig vom Zielland |
| Schwelle | 62.000 €/30 % Einkünfte oder 154.000 €/30 % Vermögen | 500.000 € pro Fonds oder 1 % an Spezialfonds |
| Freigrenze | 16.500 € Einkünfte pro Jahr | Keine bekannt |
| Gilt seit | Länger etabliert | 1. Januar 2025 |
Eigene Darstellung, stark vereinfacht. Ich bin kein Steuerberater, das ersetzt keine individuelle Prüfung. Mach deine eigene Recherche und hol dir professionellen Rat. Angaben ohne Gewähr, keine Handlungsempfehlung.
Die Dividenden-Falle bei §2 AStG
Was viele nicht auf dem Schirm haben: Wer nach der Auswanderung weiterhin hohe Dividenden von deutschen Unternehmen bezieht, kann dadurch ungewollt in §2 AStG rutschen, auch wenn er das eigentlich vermeiden wollte.
Zur Einordnung vorab, wer überhaupt betroffen sein kann: §2 AStG gilt ausschließlich für deutsche Staatsangehörige, die in den letzten 10 Jahren vor dem Wegzug mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren und in ein Niedrigsteuerland ziehen. Zusätzlich gibt es eine Freigrenze von 16.500 € pro Jahr an erweitert beschränkt steuerpflichtigen Einkünften, wird sie nicht überschritten, greift die Regel in diesem Jahr gar nicht.
Erfüllt jemand diese Grundvoraussetzungen, greift der Mechanismus: §2 AStG greift, wenn die wesentlichen deutschen Einkünfte mehr als 62.000 € pro Jahr betragen oder mehr als 30% der gesamten Welteinkünfte ausmachen. Dividenden von deutschen Aktiengesellschaften zählen dabei als inländische Einkünfte. Wer also ein größeres Depot mit deutschen Dividendentiteln hält und im Niedrigsteuerland lebt, kann allein durch diese Ausschüttungen die Schwelle überschreiten, mit der Konsequenz, dass Deutschland zehn Jahre lang nicht nur auf die deutschen Dividenden, sondern auf das gesamte Welteinkommen Besteuerungsrechte geltend machen kann.
Die Lösung liegt auf der Hand: Wer in ein Niedrigsteuerland zieht, sollte vor dem Wegzug prüfen, ob der Anteil deutscher Aktien im Depot zu einer kritischen Einkunftshöhe führt, und gegebenenfalls umschichten. ETFs mit ausländischem Domizil, die in internationale Unternehmen investieren, lösen dieses Problem nicht aus. Deutsche Einzelaktien wie DAX-Werte hingegen schon.
Die §2 AStG Falle, die 10-Jahres-Regel beim Vermögen
Alternativ zur Einkünfte-Schwelle gibt es auch eine Vermögens-Schwelle: inländisches Vermögen über 154.000 € oder mehr als 30% des Gesamtvermögens. Beide Wege, über die Einkünfte oder über das Vermögen, führen unabhängig voneinander zu derselben Konsequenz, bis zu zehn Jahre erweiterte Steuerpflicht in Deutschland.
Wer in ein normales Steuerland mit vergleichbarem Steuerniveau zieht, ist von §2 AStG in der Regel nicht betroffen. Wer aber bewusst ein Niedrigsteuerland wählt, zum Beispiel Paraguay, die VAE oder bestimmte Karibikstaaten, muss das vor dem Wegzug sorgfältig planen.
Was ist beim Handel eingeschränkt?
Auch wenn das Depot grundsätzlich bestehen bleibt, gibt es praktische Einschränkungen, die viele nicht kennen.
Neukäufe können eingeschränkt sein. Als Steuerausländer dürfen viele deutsche Broker bestimmte Produkte nicht mehr neu anbieten, insbesondere wenn der Broker in deinem neuen Wohnsitzland regulatorisch nicht zur Kundenbetreuung zugelassen ist. Was man bereits im Depot hält, kann man in der Regel behalten und verkaufen, neu kaufen ist eine andere Frage.
Sparplan-Ausführungen. Bestehende Sparpläne können nach dem Statuswechsel eingefroren oder gestoppt werden, je nach Broker.
Freistellungsauftrag. Als Steuerausländer entfällt der Freistellungsauftrag in Deutschland. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € gilt nur für unbeschränkt Steuerpflichtige.
Jahressteuergesetz 2024: Neue Regelung für Investmentfonds
Eine wichtige Neuerung, die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde §19 Abs. 3 InvStG neu eingeführt, in Anlehnung an die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG. Danach unterliegen auch Erträge aus bestimmten Investmentfonds, inklusive ETFs, der Wegzugsbesteuerung, wenn man seinen Wohnsitz aus Deutschland ins Ausland verlagert. Stille Reserven in Fondsanteilen können damit beim Wegzug steuerlich erfasst werden, auch ohne tatsächlichen Verkauf.
Die Regel betrifft nicht jeden, sondern nur sogenannte gewichtige Fälle. Konkret greift sie, wenn der Wert deines Anteils an einem einzelnen Fonds am Tag des Wegzugs mehr als 500.000 € beträgt, oder wenn du mindestens 1% Anteil an einem Spezial-Investmentfonds hältst. Mehrere Fonds mit jeweils kleinerem Wert werden dabei nicht zusammengerechnet, die Schwelle gilt pro Fonds. Voraussetzung ist außerdem, dass du in den letzten 12 Jahren vor dem Wegzug mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland warst, das ist eine andere Zeitspanne als bei §2 AStG mit seinen 5 von 10 Jahren, und anders als bei §2 AStG spielt die Staatsangehörigkeit hier keine Rolle.
Das ist eine relevante Änderung für alle, die größere ETF-Positionen mit erheblichen unrealisierten Gewinnen halten und auswandern wollen.
So würde ich das angehen
Vor dem Wegzug: Broker schriftlich über den geplanten Wegzug informieren und klären, ob das Depot weitergeführt werden kann. Freistellungsauftrag optimal ausnutzen, bevor man geht, danach entfällt er. Steuerberater mit internationalem Fokus einschalten. Depotstruktur prüfen, ETFs mit ausländischem Domizil sind für Steuerausländer steuerlich günstiger als deutsche Aktien oder Fonds mit deutschem Domizil. Bei größeren Fondspositionen über 500.000 € pro Fonds die neue Wegzugsbesteuerung nach §19 Abs. 3 InvStG mit einem Steuerberater durchrechnen.
Nach dem Wegzug: Depot auf Steuerausländer-Status umstellen lassen. Keine automatische Abgeltungsteuer mehr, Erträge selbst im Wohnsitzland erklären. Auf Anfragen des Brokers zeitnah reagieren, viele Institute prüfen den Status regelmäßig und kündigen bei Nicht-Reaktion.
Alternative Depots als Plan B: Wer keinen zuverlässigen deutschen Broker findet oder das Depot aus regulatorischen Gründen aufgeben muss, braucht eine Alternative außerhalb Deutschlands. Meine Erfahrungen mit Tiger Brokers Singapore findest du in einem eigenen Artikel.
Fazit
Ein deutsches Depot nach der Auswanderung zu behalten, ist möglich, aber keine Garantie und keine Selbstverständlichkeit. Wer frühzeitig plant, transparent kommuniziert und die steuerlichen Implikationen kennt, hat gute Chancen, das Depot weiterzuführen. Wer wartet, bis die Kündigung kommt, handelt unter Druck.
Die wichtigste Erkenntnis: Das Depot ist nicht das größte Problem bei der Auswanderung, aber es ist eines der Themen, die am häufigsten zu spät angegangen werden.
Wenn dich das Thema interessiert, hab ich noch weitere Artikel dazu: wie du dein deutsches Konto nach der Auswanderung behältst, wie ich mir ein Konto in der Schweiz eingerichtet habe, wie mein Depot bei Tiger Brokers Singapore entstanden ist, und was die neue EU-Richtlinie CRD VI für Auslandskonten bedeutet.
Wer seine konkrete Situation durchdenken möchte: Auf ehrlich-investieren.de biete ich persönliche Strategiegespräche an.
Mein Weg zum Investieren begann nicht mit einem Börsenbuch – sondern mit Frust. Als ich anfing, die Empfehlungen meines Bankberaters zu hinterfragen, merkte ich: Es geht deutlich besser. Ich komme aus der Werkstatt, nicht aus dem Finanzumfeld – und ich weiß wie es ist, mit einem normalen Gehalt langfristig Vermögen aufzubauen. Hier teile ich was ich gelernt habe.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung, keine Handlungsempfehlung. Das ist meine persönliche, subjektive Einschätzung. Ich bin kein Steuerberater oder Anwalt. Gesetze und Brokerkonditionen können sich jederzeit ändern. Vor dem Wegzug unbedingt qualifizierten Rat einholen. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr dazu im Disclaimer. Einige Links (*) sind Affiliate Links ich erhalte eine Provision. Stand: Oktober 2026
Außensteuergesetz (AStG), §2, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.10.2026
Investmentsteuergesetz (InvStG), §19, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.10.2026
Bundesministerium der Finanzen, „Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes“, 2023, bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 02.10.2026
Rödl & Partner, „Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das Jahressteuergesetz 2024 in Bezug auf Anteile an Investmentfonds“, roedl.com, abgerufen am 02.10.2026
Ecovis, „JStG 2024: Wegzugsbesteuerung auf Investment- und Spezialfonds verschärft“, ecovis-kso.com, abgerufen am 02.10.2026
Kann man ein deutsches Depot nach der Auswanderung behalten?
Grundsätzlich ja. Es gibt kein deutsches Gesetz, das einem Steuerausländer verbietet, ein Depot bei einer deutschen Bank zu führen. Allerdings haben Broker das Recht, das Depot nach ihren AGB zu kündigen. Wer proaktiv kommuniziert und eine langjährige Kundenbeziehung hat, hat erfahrungsgemäß bessere Chancen. Nach dem Wegzug wird das Depot auf Steuerausländer-Status umgestellt, die automatische Abgeltungsteuer entfällt, die steuerliche Pflicht verlagert sich ins neue Wohnsitzland.
Was ist der Unterschied zwischen beschränkter und erweiterter beschränkter Steuerpflicht nach Auswanderung?
Die beschränkte Steuerpflicht gilt für alle Steuerausländer und betrifft nur bestimmte deutsche Einkünfte, zum Beispiel Dividenden von deutschen Unternehmen oder Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach §2 AStG geht weiter und gilt zusätzlich bei deutschen Staatsangehörigen, die mindestens 5 von 10 Jahren vor dem Wegzug unbeschränkt steuerpflichtig waren, bei Wegzug in ein Niedrigsteuerland, wenn wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen und die Einkünfte 16.500 € im Jahr übersteigen. Sie kann dazu führen, dass Deutschland bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug das gesamte Welteinkommen besteuert.
Können hohe Dividenden von deutschen Aktien die Steuerpflicht in Deutschland auslösen?
Ja, das ist eine oft unterschätzte Falle. Wer nach dem Wegzug in ein Niedrigsteuerland weiterhin hohe Dividenden von deutschen Unternehmen bezieht, kann dadurch die Schwelle für wesentliche wirtschaftliche Interessen nach §2 AStG überschreiten. Die Grenze liegt bei deutschen Einkünften über 62.000 € jährlich oder mehr als 30% der Welteinkünfte. Wer also ein größeres Depot mit deutschen Dividendentiteln hält, sollte das vor dem Wegzug unbedingt prüfen und gegebenenfalls umschichten.
Was passiert mit dem Freistellungsauftrag nach der Auswanderung?
Der Freistellungsauftrag entfällt nach dem Wegzug. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € gilt nur für unbeschränkt Steuerpflichtige. Als Steuerausländer wird keine automatische Abgeltungsteuer mehr abgeführt, Kapitalerträge müssen selbst im neuen Wohnsitzland deklariert werden. Deshalb lohnt es sich, den Freistellungsauftrag vor dem Wegzug noch vollständig auszunutzen.
Betrifft die neue Wegzugsbesteuerung nach dem Jahressteuergesetz 2024 auch normale ETF-Sparer?
Nur, wenn die Position groß genug ist. Seit dem 1. Januar 2025 greift §19 Abs. 3 InvStG, wenn der Wert eines einzelnen Fondsanteils am Tag des Wegzugs mehr als 500.000 € beträgt, oder bei mindestens 1% Anteil an einem Spezial-Investmentfonds. Zusätzlich musst du mindestens 7 von 12 Jahren vor dem Wegzug unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland gewesen sein. Wer unter dieser Schwelle bleibt, ist von dieser speziellen Regel nicht betroffen, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Zielland.