Wer in ETFs oder Fonds investiert zahlt nicht auf den vollen Gewinn Abgeltungsteuer. Ein Teil der Erträge ist steuerfrei – das nennt sich Teilfreistellung. Klingt gut, ist es auch – aber kaum jemand weiß genau wie es funktioniert.

Warum gibt es die Teilfreistellung überhaupt?

Der Hintergrund ist eigentlich fair: Fonds zahlen bereits auf Fondsebene Steuern – auf Dividenden und Erträge die sie intern vereinnahmen. Damit du als Anleger nicht doppelt besteuert wirst, bekommst du einen Teil deiner Erträge steuerfrei. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds. BVI

Die Sätze im Überblick

Für Privatanleger gilt:

Aktienfonds und Aktien-ETFs – 30% der Erträge sind steuerfrei. Voraussetzung: Der Fonds muss mindestens 51% seines Vermögens in Aktien investiert haben.

Mischfonds – 15% steuerfrei. Voraussetzung: mindestens 25% Aktienanteil.

Offene Immobilienfonds – 60% steuerfrei. Bei Fonds mit Schwerpunkt auf ausländischen Immobilien sogar 80%.

Alle anderen Fonds – Rentenfonds, Geldmarkt-ETFs, Anleihenfonds – keine Teilfreistellung.

Was bedeutet das konkret?

Ein Beispiel: Du hast 1.000 Euro Gewinn aus dem Verkauf deines MSCI World ETFs. Der ETF hat mehr als 51% Aktienanteil – also greift die 30% Teilfreistellung.

Steuerpflichtig sind nur 700 Euro. Darauf zahlst du 25% Abgeltungsteuer = 175 Euro. Ohne Teilfreistellung wären es 250 Euro gewesen. Du sparst 75 Euro – einfach so.

Das gilt nicht nur für Verkaufsgewinne sondern auch für Ausschüttungen und die Vorabpauschale.

Muss ich etwas tun?

Nein. Die Teilfreistellung wird automatisch durch die depotführende Stelle berücksichtigt – Anleger müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Dein Broker rechnet das automatisch rein.

Was ist mit dem ARERO?

Der ARERO Weltfonds ist ein Mischfonds mit 60% Aktienanteil – also über der 25%-Schwelle. Er bekommt die 15% Mischfonds-Teilfreistellung, nicht die 30% Aktienfonds-Teilfreistellung. Das ist ein Punkt den viele übersehen wenn sie den ARERO mit einem reinen Aktien-ETF vergleichen.


Keine Anlageberatung, keine Steuerberatung. Alle Inhalte spiegeln meine persönliche Meinung wider. Für individuelle Fragen bitte einen Steuerberater konsultieren. Angaben ohne Gewähr.

Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?

Die Teilfreistellung befreit einen Teil der Erträge aus Fonds und ETFs von der Abgeltungsteuer. Bei Aktien-ETFs mit mehr als 51% Aktienanteil sind 30% der Erträge steuerfrei – du zahlst also nur auf 70% deines Gewinns Steuern.

Gilt die Teilfreistellung automatisch?

Ja – dein Broker berücksichtigt die Teilfreistellung automatisch. Du musst keinen Antrag stellen.

Welche ETFs bekommen keine Teilfreistellung?

Rentenfonds, Geldmarkt-ETFs und Anleihenfonds bekommen keine Teilfreistellung – ihre Erträge werden voll besteuert.