Konto in Liechtenstein eröffnen, das lese und höre ich immer wieder, wenn es um Alternativen außerhalb der EU geht. Liechtenstein klingt nach Fürstentum, Privatbank und Unabhängigkeit. Ich habe mir angeschaut, was dahintersteckt, und sage dir, warum ich persönlich trotzdem die Schweiz bevorzuge.

Wichtig vorweg: Das hier ist meine persönliche, subjektive Einschätzung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bankkonditionen, Mindesteinlagen und Gebühren können sich jederzeit ändern. Was ich zu meiner eigenen Anfrage schreibe, stammt aus der Erinnerung, die Anfrage liegt schon etwas zurück. Wer sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, sollte fachmännischen Rat einholen.

Warum sich Leute Liechtenstein anschauen

Die meisten, die ein Konto außerhalb der EU suchen, wollen nicht Steuern umgehen. Sie wollen wegdiversifizieren. Europa wird nach meinem Eindruck immer restriktiver, und wer nicht alles bei Banken in einem Rechtsraum haben will, schaut sich Alternativen an. Mir geht es genauso, bei mir heißt das Prinzip: kein Single Point of Failure. Liechtenstein taucht dabei oft auf, weil es außerhalb der EU liegt.

Was Liechtenstein ist

Liechtenstein ist kein Teil der EU, aber seit dem 1. Mai 1995 Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und nimmt damit am EU-Binnenmarkt teil. Dazu kommt ein Zollvertrag mit der Schweiz. Die Währung ist der Schweizer Franken. Die gesetzliche Einlagensicherung deckt nach der EAS 100.000 CHF pro Einleger und Bank.

Kann man als Deutscher ein Konto eröffnen?

Ja, ein Wohnsitz in Liechtenstein ist nicht nötig. Einen Anspruch auf ein Konto gibt es aber bei keiner Bank, und die Hürde ist meist die Mindesteinlage. Ich habe selbst bei einer der großen Banken angefragt, nach meiner Erinnerung der LLB. Eröffnen wäre möglich gewesen, ich erinnere mich an eine Mindesteinlage von rund 50.000 Franken. Die Anfrage liegt zurück, nimm das nicht als aktuelle Auskunft.

Drittquellen nennen eine große Spanne: bei der LLB etwa ab 50.000 CHF, bei der LGT eher sechsstellig bis über 1 Million CHF im Private Banking, bei Bank Frick ab 250.000 Euro. Diese Quellen sind überwiegend Vergleichs- und Anbieterseiten, von den Banken bestätigt ist das nicht. Eine ältere Quelle berichtet, bei der LLB müsse die Mindesteinlage in Fonds der Bank angelegt werden, ob das heute noch gilt, weiß ich nicht. Kunden mit Wohnsitz im Ausland zahlen laut älteren Vergleichen höhere Kontoführungsgebühren. Frag die Bank direkt nach den aktuellen Bedingungen.

Der Haken: Liechtenstein ist im EWR

Hier liegt mein Hauptpunkt. Damit ein EU-Rechtsakt in Liechtenstein gilt, muss der Gemeinsame EWR-Ausschuss ihn in das EWR-Abkommen übernehmen. Liechtenstein darf bei der Ausarbeitung mitreden, hat aber kein Stimmrecht in EU-Gremien und keinen formellen Zugang zum EU-Rat. Bei der Bankenaufsichtsbehörde EBA und den anderen europäischen Aufsichtsbehörden ist es Vollmitglied ohne Stimmrecht. In einem NZZ-Interview heißt es, Liechtenstein sei seit 1995 von rund 2.000 auf fast 15.000 übernommene EU-Rechtsakte gekommen, in wichtigen Bereichen, ohne mitentscheiden zu können.

Wer ein Konto außerhalb der EU sucht, weil ihm die EU-Regulierung zu restriktiv wird, bekommt hier einen Standort, der dieses Regelwerk mitträgt. Liechtenstein setzt Regeln um, bei deren Entstehung es nicht mitstimmt. Ob das zu dem passt, was man mit Diversifikation erreichen will, würde ich hinterfragen.

Fairerweise die andere Seite: Die EWR-Stabsstelle Liechtensteins sagt, das “Decision Shaping” habe sich bewährt, die EWR-Staaten erreichten in Brüssel oft, was auch ein EU-Mitglied erreichen könnte. Es gibt Beispiele, in denen Liechtenstein Übergangsfristen und Ausnahmen aushandeln konnte.

Steuern und Meldung

Liechtenstein nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil. Nach der Liechtensteiner Steuerverwaltung erfolgte der erste Austausch 2017, auch mit den damaligen EU-Mitgliedstaaten. Ein Konto dort ist für Deutsche legal, aber nicht unsichtbar. Das ist für mich kein Problem, denn mir geht es um Diversifikation und nicht um Steuern. Die steuerliche Behandlung im Einzelfall gehört zu einem Steuerberater.

Wann es trotzdem Sinn machen kann

Wer viele Geschäfte in der EU tätigt, kann von der EWR-Mitgliedschaft sogar profitieren. Die neue EU-Regel CRD VI schränkt ab 11. Januar 2027 das grenzüberschreitende Geschäft von Banken aus Drittstaaten für EU-Kunden ein, Kernbankdienstleistungen wie Einlagen- und Kreditgeschäft brauchen dann eine Zweigstelle in der EU. Schweizer Banken gelten dabei als Drittstaatenbanken. Liechtenstein ist als EWR-Mitglied kein Drittstaat. Genau das, was ich kritisiere, schützt hier also den Zugang. Wie die Regel wirkt, habe ich im Artikel zur CRD VI beschrieben.

Warum ich die Schweiz bevorzuge

Aus meiner Sicht ist ein klassisches Konto in der Schweiz die bessere Alternative, wenn es um Unabhängigkeit geht, denn die Schweiz ist nicht im EWR. Ich selbst habe dort ein Konto und ein Depot. Fairerweise gilt: Auch die Schweiz übernimmt über die Bilateralen viel EU-Recht, und mit dem geplanten Vertragspaket könnte sie ein ähnliches Mitspracherecht wie die EWR-Staaten bekommen. Wie weit das ist, habe ich nicht geprüft. Für neue Konten von EU-Bewohnern kann die CRD VI ab 2027 in der Schweiz zum Hindernis werden, bei bestehenden Konten gibt es Bestandsschutz, mehr dazu im CRD-VI-Artikel. Wie ich mein Setup aufgebaut habe, steht in meinen Artikeln zum Konto in der Schweiz, zum Depot in der Schweiz und zum Depot in Singapur.

Fazit

Ein Konto in Liechtenstein ist machbar, aber meist mit hoher Mindesteinlage, und es ist keine Flucht aus der EU-Regulierung. Es ist ein Standort im EU-Rechtsraum außerhalb der EU. Wer den Zugang zu Banken behalten will, kann das als Vorteil sehen. Wer Unabhängigkeit sucht, ist nach meiner Einschätzung in der Schweiz oder anderswo besser aufgehoben.

Wenn du dein Setup durchdenken willst, findest du auf meiner Konten-Seite eine Übersicht dessen, was ich nutze.

Wer seine konkrete Situation durchdenken möchte: Auf ehrlich-investieren.de biete ich persönliche Strategiegespräche an.

Philipp Schilke
Philipp Schilke
Mechaniker · Finanzanlagefachmann (IHK) · Gründer Bullish TV

Mein Weg zum Investieren begann nicht mit einem Börsenbuch – sondern mit Frust. Als ich anfing, die Empfehlungen meines Bankberaters zu hinterfragen, merkte ich: Es geht deutlich besser. Ich komme aus der Werkstatt, nicht aus dem Finanzumfeld – und ich weiß wie es ist, mit einem normalen Gehalt langfristig Vermögen aufzubauen. Hier teile ich was ich gelernt habe.


Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Handlungsempfehlung. Das ist meine persönliche, subjektive Einschätzung, Stand Oktober 2026. Gesetze und Bankkonditionen können sich jederzeit ändern, bitte kläre sie vor einer Kontoeröffnung direkt mit der Bank. Mindesteinlagen stammen aus meiner Erinnerung und aus Drittquellen und sind nicht von den Banken bestätigt. Wer sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, sollte fachmännischen Rat einholen. Alle Angaben ohne Gewähr. Die verlinkte Konten-Seite enthält Affiliate-Links. Mehr dazu im Disclaimer.

Quellen:
Landesverwaltung Liechtenstein, Stabsstelle EWR, “So wird EU-Recht zu EWR-Recht”, https://www.llv.li/de/landesverwaltung/stabsstelle-ewr/wissenswertes/online-tools/so-wird-eu-recht-zu-ewr-recht, abgerufen am 16.10.2026
Liechtenstein-Institut, “Zürcher Europarechtstag mit EWR-Panel”, https://liechtenstein-institut.li/news/zuercher-europarechtstag-mit-ewr-panel, abgerufen am 16.10.2026
NZZ, “Die dynamische Rechtsübernahme haben wir im Griff”, https://www.nzz.ch/schweiz/die-dynamische-rechtsuebernahme-haben-wir-im-griff-ld.1897442, abgerufen am 16.10.2026
NZZ, “Die EU gibt der Schweiz ein Mitspracherecht”, https://www.nzz.ch/schweiz/die-eu-gibt-der-schweiz-ein-mitspracherecht-was-die-ewr-staaten-damit-erreichen-ld.1896606, abgerufen am 16.10.2026
Regierung Liechtenstein, Vernehmlassungsbericht (Bankengesetz, CRD VI), https://www.llv.li/serviceportal2/amtsstellen/stabstelle-regierungskanzlei/2025-892_vnb-bankeng.pdf, abgerufen am 16.10.2026
EAS Liechtenstein, “Factsheet Einlagensicherung”, https://eas-liechtenstein.li/files/uploads/dokumente/Flyer/Factsheet%20Einlagensicherung_DE.pdf, abgerufen am 16.10.2026
Steuerverwaltung Liechtenstein, “AIA-Merkblatt”, 27.03.2026, https://www.llv.li/servicekonto/steuerverwaltung/int_mb_aia_merkblatt_20260327.pdf, abgerufen am 16.10.2026
KPMG Law, “CRD VI für Drittstaatenbanken”, https://kpmg-law.de/crd-vi-fuer-drittstaatenbanken-so-bleibt-cross-border-geschaeft-in-der-eu-noch-moeglich/, abgerufen am 16.10.2026
Exiap, “Konto in Liechtenstein eröffnen: Anleitung & Tipps 2026”, https://exiap.de/anleitungen/konto-in-liechtenstein-eroeffnen, abgerufen am 16.10.2026