
Jedes Jahr im Januar passiert dasselbe: Geld wird vom Verrechnungskonto abgebucht. Viele Anleger wissen nicht warum. Die Antwort heißt Vorabpauschale – und sie ist eines der kompliziertesten und aus meiner Sicht ungerechtfertigsten Konstrukte im deutschen Steuerrecht. Ich sage das als IHK-geprüfter Finanzanlagefachmann – und ich muss es trotzdem jedes Mal nachschlagen.
Was ist die Vorabpauschale überhaupt?
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ertragsbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds. Sie soll sicherstellen dass auch nicht ausgeschüttete Erträge jährlich besteuert werden.
Das Problem: Wer einen thesaurierenden ETF hält bekommt keine Ausschüttung – alles wird automatisch reinvestiert. Der Staat will aber trotzdem jährlich seinen Teil. Also hat er sich die Vorabpauschale ausgedacht: eine fiktive Mindestrendite auf die du Steuern zahlst – auch wenn du gar kein Geld ausgezahlt bekommen hast.
Warum ist das eine Frechheit?
Du zahlst Steuern auf Gewinne die du noch gar nicht realisiert hast. Das Geld ist noch im ETF, du hast nichts verkauft, nichts ausgezahlt bekommen – und trotzdem bucht die Bank im Januar Steuern vom Verrechnungskonto ab.
Der offizielle Gedanke dahinter: Der Staat will verhindern dass Anleger jahrzehntelang thesaurieren und nie Steuern zahlen. Das klingt fair – ist es aber nicht. Denn das Kapital hätte bis zum Verkauf weitergearbeitet, Zinsen auf Zinsen erwirtschaftet, und erst dann wäre die Steuer fällig geworden. Genau das ist der Zinseszinseffekt – und die Vorabpauschale beschneidet ihn Jahr für Jahr.
Was das für einen jungen Anleger bedeutet – eine ehrliche Rechnung
Nehmen wir einen 25-Jährigen der 10.000 Euro in einen thesaurierenden Aktien-ETF investiert. Basiszins 2026: 3,20%. Jährliche Vorabpauschale grob: etwa 35 Euro Steuern pro 10.000 Euro Depotwert.
Klingt nach wenig. Aber das Depot wächst. Bei 7% Rendite hat er mit 55 Jahren rund 76.000 Euro. Die Vorabpauschale steigt mit dem Depotvolumen – über 30 Jahre zahlt er kumuliert mehrere tausend Euro vorab an Steuern.
Jeder Euro der vorab an Steuern gezahlt wird kostet bei 7,2% Rendite über 30 Jahre rund 8 Euro an entgangener Rendite. Pensionfriend Das ist kein theoretisches Konstrukt – das ist der Zinseszinseffekt der gegen dich arbeitet.
Wer mit 25 anfängt und 35 Jahre lang investiert verliert durch die jährliche Vorabbesteuerung je nach Depotgröße locker 5.000 bis 15.000 Euro an entgangenem Zinseszins. Geld das im Depot geblieben wäre wenn der Staat erst beim Verkauf kassiert hätte.
Als wenn man uns nicht schon genug Steine in den Weg legen würde
Wir tragen das volle Risiko. Wenn der ETF fällt verlieren wir. Wenn er steigt kassiert der Staat schon vorab mit – obwohl wir noch gar nichts in der Tasche haben.
Gleichzeitig schreibt uns derselbe Staat auf den Rentenbescheid was uns mal zusteht – aus einem System das für unsere Generation schlicht nicht mehr aufgeht. Das Pyramidenprinzip funktioniert nur solange mehr einzahlen als raus nehmen. Wer die demografische Kurve kennt weiß wie das ausgeht.
Wer also eigenverantwortlich für das Alter vorsorgt – und genau das tut wer in ETFs investiert – bekommt dafür keine Anerkennung. Er bekommt eine Vorabpauschale.
Nachvollziehbar ist daran nichts. Gerecht erst recht nicht.
Wie wird sie berechnet?
Die Formel: Rücknahmepreis zum Jahresbeginn × Basiszins × 70% = Basisertrag. Die Vorabpauschale ist der niedrigere Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung – abzüglich bereits erfolgter Ausschüttungen.
Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20%, für 2025 waren es 2,53%. Steuertipps
Praktisch: Rund 35 Euro pro 10.000 Euro Anlagebetrag reichen als Reserve auf dem Verrechnungskonto aus.
Was du wissen musst
Ausschüttende ETFs sind meist nicht betroffen – die Ausschüttungen zehren die Vorabpauschale meist auf.
Thesaurierende ETFs sind betroffen – wenn der ETF im Jahr an Wert gewonnen hat.
Kein Gewinn = keine Vorabpauschale – hat dein ETF verloren gibt es keine Vorabpauschale.
Freistellungsauftrag hilft – dein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro wird zuerst angerechnet. Wer wenig ETF-Vermögen hat zahlt oft gar nichts.
Teilfreistellung greift auch hier – bei Aktien-ETFs werden nur 70% der Vorabpauschale besteuert.
Beim Verkauf wird angerechnet – die gezahlten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen. Doppelt besteuert wirst du nicht – aber du hast dem Staat ein zinsloses Darlehen gegeben.
Mein ehrlicher Rat
Stell sicher dass im Januar genug Geld auf dem Verrechnungskonto liegt. Halte eine Reserve von 50-100 Euro pro 10.000 Euro ETF-Vermögen – dann bist du auf der sicheren Seite und die Bank muss keine Anteile zu einem Zeitpunkt verkaufen den du nicht gewählt hast.
Und wenn dich die Vorabpauschale ärgert: Du bist nicht allein. Aber aufhören zu investieren wäre die schlechtere Antwort.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Anlageberatung, keine Steuerberatung. Alle Inhalte spiegeln meine persönliche Meinung wider. Für individuelle Fragen bitte einen Steuerberater konsultieren.
Was ist die Vorabpauschale einfach erklärt?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs und Fonds. Weil keine Ausschüttung erfolgt berechnet der Staat eine fiktive Mindestrendite und zieht darauf im Januar Abgeltungsteuer vom Verrechnungskonto ab – auch wenn du nichts verkauft hast.
Wie viel Geld brauche ich für die Vorabpauschale?
2026 rund 35 Euro pro 10.000 Euro Anlagebetrag bei Aktien-ETFs. Mit Kirchensteuer etwas mehr. Halte eine kleine Reserve auf dem Verrechnungskonto damit die Bank keine Anteile verkaufen muss.
Schadet die Vorabpauschale dem Zinseszinseffekt?
Ja – wer vorab Steuern zahlt hat weniger Kapital das weiterarbeiten kann. Bei einer Rendite von 7% kostet jeder Euro der vorab an Steuern abfließt langfristig etwa 8 Euro an entgangenem Vermögensaufbau.
Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs?
In den meisten Jahren nicht – weil die Ausschüttungen die fiktive Mindestrendite bereits übersteigen. Bei ausschüttenden ETFs ist die Vorabpauschale daher meist null.