Ich wandere aus. Das steht fest. Und ich mache mir keine Illusionen darüber was das bedeutet, nicht nur persönlich sondern auch steuerlich. Wer glaubt mit dem Ummelden ist die Sache erledigt, der irrt sich gewaltig.

Es gibt ein Gesetz das jeder der über Auswanderung nachdenkt kennen sollte. Paragraph 2 Außensteuergesetz, die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Und seit Januar 2025 ist sie noch ein Stück gefährlicher geworden.

Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?

Auch wer nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist weil er seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, kann wegen Paragraph 2 AStG trotzdem weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

Konkret betrifft das alle deutschen Staatsbürger die in den zehn Jahren vor ihrem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland waren, in einem Niedrigsteuerland ansässig werden und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.

Als Niedrigsteuerland gilt jedes Land dessen Einkommensbesteuerung weniger als zwei Drittel der deutschen Besteuerung beträgt. Das trifft auf viele beliebte Auswandererziele zu: Paraguay, Panama, Dubai, Thailand und viele andere.

Was genau wird besteuert?

Das ist der Punkt der am häufigsten missverstanden wird und wo ich selbst lange Unklarheiten hatte.

Paragraph 2 AStG erfasst nicht nur klassische deutsche Einkünfte. Er greift auf alle Einkünfte die nicht eindeutig als ausländische Einkünfte im Sinne von Paragraph 34d Einkommensteuergesetz gelten. Das ist ein entscheidender Unterschied.

Was wahrscheinlich betroffen ist:
Dividenden von deutschen Unternehmen, also zum Beispiel VW, Allianz oder Deutsche Telekom, auch wenn sie auf ein ausländisches Konto fließen. Zinsen von deutschen Banken. Einkünfte aus Gewerbebetrieb ohne nachgewiesene ausländische Betriebsstätte, also der klassische digitale Nomade der von Airbnbs aus arbeitet. Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien.

Was wahrscheinlich nicht betroffen ist:
Dividenden von ausländischen Emittenten, also zum Beispiel ein irischer UCITS ETF der Dividenden ausschüttet. Der Schuldner ist dort Amundi oder iShares Ireland, kein deutsches Unternehmen. Einkünfte die durch eine echte nachgewiesene ausländische Betriebsstätte erzielt werden.

Die 16.500 Euro Grenze:
Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wer sie überschreitet zahlt auf alle betroffenen Einkünfte, nicht nur auf den Teil darüber. Und diese Grenze wird jährlich neu geprüft.

Wichtig: Diese Einschätzung basiert auf meiner eigenen Recherche und gibt meinen aktuellen Wissensstand wieder. Das Thema ist hochkomplex, einzelfallabhängig und ändert sich durch neue Urteile und Gesetzesänderungen ständig. Alle Angaben ohne Gewähr. Wer plant auszuwandern sollte zwingend einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Experten zu Rate ziehen bevor er Entscheidungen trifft.

Das US-LLC Modell: Warum es nicht funktioniert

Viele digitale Nomaden und Auswanderer setzen auf eine US-amerikanische LLC als vermeintliche Lösung. Die Logik: Wenn die Einkünfte technisch gesehen über eine US-Firma laufen, greift das deutsche Gesetz nicht.

Das ist falsch. Paragraph 2 AStG greift auch wenn eine Briefkastengesellschaft wie eine US-LLC zwischengeschaltet wird. Was zählt ist nicht die Firmenstruktur sondern wo die Arbeit tatsächlich geleistet wird. Wer von Airbnbs und Hotelzimmern aus arbeitet und keine echte ausländische Betriebsstätte nachweisen kann, ist nicht geschützt.

Eine echte ausländische Betriebsstätte bedeutet einen festen Platz von dem aus tatsächlich gearbeitet wird und von dem aus die Einkünfte erzielt werden. Ein leeres Büro irgendwo reicht nicht.

Das BFH Urteil vom 14. Januar 2025: Ein Wendepunkt

Im Urteil vom 14. Januar 2025, Aktenzeichen IX R 37/21, hat der Bundesfinanzhof klargestellt dass die erweiterte beschränkte Steuerpflicht weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht verstößt.

Was das bedeutet: Bisher haben viele Anbieter von LLC-Konstrukten damit argumentiert dass der Bundesfinanzhof diese Norm im Zweifel auseinandernehmen würde, so wie er es 2007 getan hatte. Mit dem Urteil ist klar dass es keinen Spielraum mehr für die Behauptung gibt, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht sei unions- oder verfassungswidrig.

Damit stehen jetzt alle drei Staatsgewalten auf einer Linie: Der Gesetzgeber mit Paragraph 2 AStG, das Bundesfinanzministerium das die Norm verbindlich anwendet, und nun auch der Bundesfinanzhof der sie für rechtmäßig erklärt.

Der Fall selbst betraf eine deutsche Staatsbürgerin die 2000 nach Großbritannien auswanderte. Sie verlor nach fast 20 Jahren Rechtsstreit. Streitjahr war 2006.

Das Staatenlos-Modell: Nichts für mich

Ich verfolge Christoph Heuermann und seine Ideen rund um das Staatenlos-Modell schon länger. Die Konstrukte sind intellektuell interessant und für bestimmte Menschen in bestimmten Situationen sicher relevant.

Aber für mich persönlich ist das nichts. Unabhängig davon ob es funktioniert oder nicht, und da gibt es sicher Wege die im Einzelfall funktionieren können, will ich nicht ständig meinen Koffer packen. Ich bleibe gerne länger an einem Ort. Diese Welt ist nicht dafür gemacht nirgendwo ansässig zu sein. Wenn ich auswandere will ich eine echte Basis haben, einen Ort wo ich mich wirklich zuhause fühle.

Paraguay hat mir einen Daueraufenthalt gegeben. Ob ich dort dauerhaft leben will, wird sich zeigen.

Eine Frechheit mit System

In Deutschland wird Vermögen strukturell benachteiligt. Wer Geld verdient zahlt Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Wer investiert zahlt Abgeltungssteuer. Durch die Vorabpauschale zahlen wir sogar schon Steuern auf Gewinne die morgen weg sein können. Wer etwas vererbt zahlt Erbschaftsteuer. Wer auswandert zahlt Wegzugssteuer. Und wer im Ausland Erfolg hat wird über Paragraph 2 AStG weitere zehn Jahre verfolgt.

Dazu kommt die kalte Progression. Die Einkunftsgrenzen im §2 AStG wurden seit Jahrzehnten kaum angepasst. Was damals für echte Spitzenverdiener gedacht war trifft heute die breite Mitte. Beim Spitzensteuersatz war die Schwelle in den 1960er Jahren noch beim Fünffachen des Durchschnittseinkommens. Heute liegt sie laut einer aktuellen Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft beim 1,4-Fachen. Das IW formuliert es klar: Der heutige Einkommensteuertarif bestraft Leistung.

Im Jahr 2025 lagen die Steuereinnahmen bei knapp 990 Milliarden Euro, fast eine Billion. Ein Rekordwert. Und trotzdem werden für Straßensanierung Milliarden Schulden aufgenommen, das Bildungssystem erreichte in der PISA-Studie 2022 den schlechtesten je gemessenen Wert, die Bürokratie erdrückt Unternehmen. Hohe Steuern sind per se nicht schlecht. Wer für einen Porsche zahlt will keinen Trabant bekommen.

Das Ergebnis ist messbar: Anfragen deutscher Staatsangehöriger nach internationalem Wohnsitz stiegen laut Henley & Partners zwischen dem vierten Quartal 2025 und dem ersten Quartal 2026 um 16 Prozent. Deutschland rückte als Herkunftsmarkt von Platz 24 auf Platz 13 vor. Immer mehr Menschen suchen Alternativen. Und werden dafür gesellschaftlich als gierig oder unsolidarisch dargestellt.

Warum Steuergeldverschwendung eigentlich nicht geahndet wird? Ich frage für einen Freund.

Was bedeutet das praktisch für Auswanderer?

Wer auswandert und weiterhin mehr als 16.500 Euro im Jahr an betroffenen Einkünften erzielt sollte folgendes wissen:

Erstens: In einem Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ansässig zu werden bedeutet potenziell 10 Jahre deutsche Steuerpflicht auf bestimmte Einkünfte.

Zweitens: Doppelbesteuerungsabkommen können Schutz bieten. Sie regeln klar ob und in welchem Umfang Deutschland das Besteuerungsrecht besitzt. Paraguay hat kein DBA mit Deutschland. Das ist ein Punkt den ich persönlich sehr genau im Blick habe.

Drittens: Eine professionelle Beratung vor dem Wegzug ist keine Option sondern eine Pflicht. Die steuerlichen Konsequenzen die man sich durch schlechte Planung einhandeln kann übersteigen jeden Beratungshonorar bei weitem.

Philipp Schilke
Philipp Schilke
Mechaniker · Finanzanlagefachmann (IHK) · Gründer Bullish TV

Mein Weg zum Investieren begann nicht mit einem Börsenbuch – sondern mit Frust. Als ich anfing, die Empfehlungen meines Bankberaters zu hinterfragen, merkte ich: Es geht deutlich besser. Ich komme aus der Werkstatt, nicht aus dem Finanzumfeld – und ich weiß wie es ist, mit einem normalen Gehalt langfristig Vermögen aufzubauen. Hier teile ich was ich gelernt habe.


Disclaimer: Dieser Artikel gibt ausschließlich meine persönliche Meinung und meinen aktuellen Wissensstand wieder. Er stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ich bin kein Steuerberater! Das Thema ist hochkomplex, einzelfallabhängig und ändert sich durch neue Urteile und Gesetzesänderungen ständig. Alle Angaben ohne Gewähr. Wer plant auszuwandern sollte zwingend einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Experten zu Rate ziehen bevor er Entscheidungen trifft.

Quellen:
anwalt.de/rechtstipps/steuerpflicht-auch-nach-auswanderung-bfh-staerkt-anwendung-der-erweiterten-beschraenkten-steuerpflicht-2-astg-243227.html
grantthornton.de/themen/2025/bfh-urteilt-zur-erweiterten-beschraenkten-steuerpflicht-beim-wegzug-ins-ausland
bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520033
perspektiveausland.com/im-fokus/bfh-urteil-erweiterte-beschraenkte-steuerpflicht-auswanderung
willipedia.plattes.net/wissen/detail/erweiterte-beschraenkte-steuerpflicht