Es ist die Frage die niemand stellen will – aber jeder stellen sollte. Dein Broker, deine Bank, der Neobroker auf dem Smartphone – was passiert mit deinen Aktien und ETFs wenn die Firma morgen nicht mehr existiert?

Die kurze Antwort: In den meisten Fällen passiert deinen Wertpapieren nichts. Aber es gibt wichtige Ausnahmen die kaum jemand kennt.

Das Sondervermögen – der entscheidende Schutz

Die Wertpapiere gehören immer dem Anleger und nicht dem insolventen Depot-Anbieter. Dieser ist vertraglich nur für die treuhänderische Verwaltung der Wertpapiere zuständig – im Falle einer Pleite gelten sie als Sondervermögen und fallen nicht in die Insolvenzmasse.

Stell dir deinen Broker wie ein Schließfach vor. Das Schließfach gehört der Bank – aber was drin liegt gehört dir. Geht die Bank pleite wird das Schließfach geknackt und der Inhalt zurückgegeben. Niemand kann deine Aktien und ETFs pfänden, verkaufen oder für Schulden des Brokers verwenden.

Das gilt für Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs. Diese sind gesetzlich als Sondervermögen definiert und müssen getrennt vom Vermögen des Brokers verwahrt werden.

Was mit dem Verrechnungskonto passiert

Das Geld auf deinem Verrechnungskonto – also das Cash das noch nicht investiert ist – ist nicht Sondervermögen. Hier greift die Einlagensicherung.

Nach geltendem europäischen Recht gibt es eine verpflichtende Einlagensicherung die Ersparnisse bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank abdeckt.

Das bedeutet: Bis 100.000 Euro auf dem Verrechnungskonto bist du geschützt. Darüber hinaus wird es schwieriger – obwohl viele deutsche Banken über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken auch höhere Beträge absichern.

Praktische Konsequenz: Lass nie mehr Cash auf dem Verrechnungskonto liegen als du gerade brauchst. Wer investiert ist schützt sich automatisch besser als wer mit viel Cash wartet.

Die Ausnahmen – hier wird es gefährlich

Jetzt kommen die Dinge die kaum jemand erklärt.

Zertifikate – Anders als Aktien oder Fondsanteile sind Zertifikate rechtlich gesehen Schuldverschreibungen der emittierenden Bank. Sie fallen nicht unter den Status des Sondervermögens und sind somit Teil der Insolvenzmasse. Im schlimmsten Fall kann dies zum Totalverlust führen – ein bekanntes Beispiel ist der Fall von Lehman Brothers 2008 bei dem Anleger in Deutschland rund eine Milliarde Euro in Zertifikaten verloren.

Aktien der Bank selbst – wer Aktien seines eigenen Brokers hält verliert im Insolvenzfall als Aktionär. Als Eigenkapitalgeber steht man ganz hinten in der Reihe der Gläubiger – bekommt also meistens nichts.

Swap-ETFs – Bei Swap-ETFs ist das Ausfallrisiko auf maximal 10 Prozent des Fondsvermögens beschränkt. Das ist kein Totalverlust – aber ein Risiko das bei physisch replizierenden ETFs nicht existiert.

ETCs und ETNs – Exchange Traded Commodities auf Rohstoffe und ETNs auf Kryptowährungen und gehebelte Strategien sind keine Sondervermögen sondern Schuldverschreibungen. Hier besteht ein echtes Emittentenrisiko.

Was passiert praktisch wenn ein Broker pleite geht

Deine Wertpapiere sind sicher – aber du kommst vorübergehend nicht ran. Geht der Depotanbieter pleite müssen die Wertpapiere zu einer neuen Bank oder einem neuen Broker übertragen werden. Vorübergehend hättest du keinen Zugriff.

Wie lange? Das kann Wochen bis Monate dauern. In dieser Zeit kannst du nicht kaufen, nicht verkaufen, nichts machen. Das ist kein Totalverlust – aber in einem Crash der genau dann passiert unangenehm.

Die unterschätzte Lösung: mehrere Depots

Das ist der Punkt den die meisten ignorieren. Ein Nutzer im Finanztip-Forum bringt es auf den Punkt: „Aus diesem Grund habe ich drei Depots. Im unwahrscheinlichen Fall einer Pleite der Depotbank habe ich immerhin zwei Drittel meines Vermögens weiterhin im Zugriff.“

Die Logik ist simpel: Wenn ein Depot eingefroren ist während die Insolvenz abgewickelt wird kannst du mit den anderen weiter handeln, Sparplan läuft weiter, Entnahmen sind möglich.

In einer Zeit wo die meisten Depots kostenlos* sind gibt es keinen Grund das nicht zu tun.

Was das für deine Anlageentscheidungen bedeutet

Finger weg von Zertifikaten wenn du nicht genau weißt was du tust. Physisch replizierende ETFs sind das sicherste Instrument weil sie wirklich Aktien halten und als echtes Sondervermögen gelten. Kein Cash auf dem Verrechnungskonto horten – investieren schützt besser als warten. Und wer ein Depot über 100.000 Euro hat sollte über einen zweiten Broker nachdenken – nicht wegen der Wertpapiere sondern wegen des Verrechnungskontos und der Handlungsfähigkeit.

Die Wahrscheinlichkeit dass dein Broker pleite geht ist gering. Die Credit Suisse hat aber gezeigt: Unmöglich ist nichts – und es kann schnell gehen.

Philipp Schilke
Philipp Schilke
Mechaniker · Finanzanlagefachmann (IHK) · Gründer Bullish TV

Mein Weg zum Investieren begann nicht mit einem Börsenbuch – sondern mit Frust. Als ich anfing, die Empfehlungen meines Bankberaters zu hinterfragen, merkte ich: Es geht deutlich besser. Ich komme aus der Werkstatt, nicht aus dem Finanzumfeld – und ich weiß wie es ist, mit einem normalen Gehalt langfristig Vermögen aufzubauen. Hier teile ich was ich gelernt habe.


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Quellen

Was passiert mit meinen Aktien wenn mein Broker pleite geht?

Deine Aktien und ETFs sind als Sondervermögen geschützt – sie gehören dir und nicht dem Broker. Im Insolvenzfall werden sie auf einen anderen Broker übertragen. Du hast vorübergehend keinen Zugriff aber verlierst nichts.

Ist mein Geld auf dem Verrechnungskonto bei Broker-Insolvenz sicher?

Das Cash auf dem Verrechnungskonto ist kein Sondervermögen sondern fällt unter die Einlagensicherung – bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank bist du gesetzlich geschützt. Darüber hinaus gibt es keine Garantie.

Sind Zertifikate bei einer Bankenpleite sicher?

Nein – Zertifikate sind Schuldverschreibungen der emittierenden Bank und fallen nicht unter das Sondervermögen. Im Insolvenzfall droht Totalverlust. Das prominenteste Beispiel ist Lehman Brothers 2008.

Wie lange dauert es bis ich mein Depot nach einer Broker-Pleite zurückbekomme?

Wochen bis Monate – je nach Komplexität des Insolvenzverfahrens. In dieser Zeit hast du keinen Zugriff auf deine Wertpapiere. Deshalb empfiehlt sich ein zweites Depot bei einer anderen Bank.

Sind ETFs sicher wenn der ETF-Anbieter pleite geht?

Bei physisch replizierenden ETFs ja – sie halten echte Aktien als Sondervermögen. Bei Swap-ETFs besteht ein eingeschränktes Kontrahentenrisiko von maximal 10% des Fondsvermögens. ETCs und ETNs hingegen sind keine Sondervermögen und haben ein echtes Emittentenrisiko.