
NV-Bescheinigung: Wer investiert zahlt Steuern. Das ist der Normalfall. Aber es gibt eine legale Möglichkeit Kapitalerträge komplett ohne Steuerabzug zu kassieren – die Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Die meisten wissen nicht dass sie existiert. Dabei ist sie eines der nützlichsten Steuerinstrumente die das deutsche Steuerrecht kennt.
Was ist die NV-Bescheinigung?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein vom Finanzamt ausgestelltes Dokument das Personen mit geringen Einkünften von der automatischen Abführung der Kapitalertragsteuer auf ihre Kapitalerträge befreit.
Normalerweise zieht deine Bank automatisch 25% Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag von deinen Zinsen und Dividenden ab – bevor das Geld überhaupt auf deinem Konto landet. Mit einer NV-Bescheinigung passiert das nicht. Du bekommst alles ausgezahlt, ohne Abzug.
Wer hat Anspruch?
Die Voraussetzung ist klar: Dein zu versteuerndes Einkommen inklusive Kapitalerträge darf im Jahr 2026 als Lediger 12.348 Euro nicht übersteigen – bei Verheirateten sind es 24.696 Euro.
Das klingt nach wenig. Aber es gibt Situationen in denen das relevant wird – Studenten mit Depot, Rentner mit geringer Rente, Geringverdiener, oder Menschen die gerade ihren Wohnsitz verlagern und in einem Übergangsjahr kaum steuerpflichtiges Einkommen haben.
Der Unterschied zum Freistellungsauftrag
Den Freistellungsauftrag kennen die meisten – er stellt Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Die NV-Bescheinigung dagegen setzt den Steuerabzug auf Kapitalerträge vollständig aus – unabhängig von der Höhe der Erträge. Voraussetzung ist dass das zu versteuernde Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt.
Konkret: Wer 5.000 Euro Dividenden im Jahr bekommt und sonst kein steuerpflichtiges Einkommen hat, zahlt mit NV-Bescheinigung darauf keine Steuer. Mit Freistellungsauftrag würde er auf 4.000 Euro Abgeltungsteuer zahlen.
Wie beantragen?
Die NV-Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt – mit dem Formular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“ (NV 1 A) sowie der Steueridentifikationsnummer und einer vollständigen Auflistung der Einkünfte.
Das Formular gibt es beim Finanzamt, bei ELSTER zum Download oder online über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung. Kosten entstehen keine.
Wichtig: Die NV-Bescheinigung wird für einen Zeitraum von maximal drei Jahren erteilt und muss danach erneut beantragt werden. Außerdem muss sie jeder Bank im Original vorgelegt werden – du brauchst also so viele Exemplare wie du Depots und Konten hast.
Was passiert wenn sich das Einkommen ändert?
Wer die NV-Bescheinigung hat und sein Einkommen steigt über den Grundfreibetrag muss die Bescheinigung zurückgeben – und das Finanzamt informieren. Das ist keine Kleinigkeit: Wer das vergisst haftet für die nicht einbehaltene Steuer.
Meine persönliche Einschätzung
Ich selbst habe keine NV-Bescheinigung – mein Einkommen liegt über dem Grundfreibetrag. Aber ich kann mir vorstellen sie für einen Übergangszeitraum zu nutzen: Wer Deutschland verlässt und in einem Jahr kaum steuerpflichtiges deutsches Einkommen hat kann damit Kapitalerträge komplett steuerfrei kassieren. Das ist einer der wenigen echten Steuervorteile die der Gesetzgeber für Geringverdiener vorgesehen hat – und den man kennen sollte.
Für alle anderen gilt: Freistellungsauftrag maximal ausschöpfen, und die NV-Bescheinigung im Hinterkopf behalten für den Fall dass die Einkommenssituation sich ändert.
Mein Weg zum Investieren begann nicht mit einem Börsenbuch – sondern mit Frust. Als ich anfing, die Empfehlungen meines Bankberaters zu hinterfragen, merkte ich: Es geht deutlich besser. Ich komme aus der Werkstatt, nicht aus dem Finanzumfeld – und ich weiß wie es ist, mit einem normalen Gehalt langfristig Vermögen aufzubauen. Hier teile ich was ich gelernt habe.
Keine Anlageberatung, keine Steuerberatung. Alle Inhalte spiegeln meine persönliche Meinung wider. Für individuelle steuerliche Fragen bitte einen Steuerberater konsultieren. Mit * gekennzeichnete Links sind Affiliate-Links.
Quellen:
finanz.de – Nichtveranlagungsbescheinigung finanz.de/steuern/nichtveranlagungsbescheinigung/
web1.karlsruhe.de – Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=172
ratgeber-geld.de – NV-Bescheinigung ratgeber-geld.de/nv-bescheinigung/
weltsparen.de – Nichtveranlagungsbescheinigung weltsparen.de/steuer/nichtveranlagungsbescheinigung/
verwaltung.bund.de – NV-Bescheinigung Bundesportal verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99102040010000/herausgeber/HB-S1000030000324382/region/040000000000
Was ist eine NV-Bescheinigung einfach erklärt?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung befreit dich vom automatischen Steuerabzug auf Kapitalerträge. Mit einer NV-Bescheinigung zahlt die Bank Zinsen und Dividenden ohne Abzug der Abgeltungsteuer aus – wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Wer kann eine NV-Bescheinigung beantragen?
Jeder dessen zu versteuerndes Einkommen inklusive Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag liegt – 2026 sind das 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für Verheiratete. Typischerweise Rentner, Studenten, Geringverdiener und Personen im Übergangsjahr bei Wohnsitzwechsel.
Was ist der Unterschied zwischen NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag stellt Kapitalerträge bis 1.000 Euro steuerfrei. Die NV-Bescheinigung befreit alle Kapitalerträge vom Steuerabzug – egal wie hoch – solange das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt.